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Punktum
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zustandekommen eines Vertrages
Ein Vertrag kommt zustande, wenn
der zu korrigierende oder zu redigierende Text
dem Korrekturbüro Punktum mündlich
oder schriftlich verbindlich angekündigt worden ist,
als Fax, E-Mail mit Attachment übermittelt
oder per Post, Kurier oder persönlich überbracht worden ist,
das Korrekturbüro
Punktum den Auftrag angenommen hat.
2. Angebot und Preise
Das Korrekturbüro
Punktum bietet folgende Dienstleistungen an:
Korrekturlesen Deutsch und Englisch,
mit oder ohne Stilkorrekturen;
Texterfassung Deutsch, Englisch und Französisch.
Das Kapitel «Tarife» auf dieser Website
ist integrierter Bestandteil dieser AGB.
3. Umfang und Grundlagen
Wenn nicht ausdrücklich besondere Schreibweisen vereinbart sind,
erfolgt die Rechtschreibprüfung gemäß folgenden Nachschlagewerken:
in Deutsch: Duden 1, neueste Auflage (neue Rechtschreibung),
Duden 9 sowie die Grammatik Richtiges Deutsch von Heuer/Flückiger/Gallmann;
in Englisch: American English gemäß Webster,
British English gemäß Oxford und Cambridge;
sowie Hausregeln.
Korrekturen und Korrekturvorschläge werden immer,
auch wenn der Text elektronisch übermittelt wird,
auf einem Papierausdruck
entsprechend den Korrekturzeichen vermerkt.
Die Korrekturen werden nicht im elektronischen Datenbestand ausgeführt,
auch nicht mittels elektronischer Notizen
oder der Funktion Abgleichen/Änderungen nachverfolgen (Word).
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen,
dass der Text in gut leserlicher Form
dem Korrekturbüro Punktum übermittelt wird.
4. Rücksendung der Texte
Die Korrekturen werden auf der Papiervorlage per Post,
Fax oder Kurier zurückgesandt.
Das Korrekturbüro Punktum führt die Korrekturen nicht aus.
5. Haftung
Das Korrekturbüro
Punktum verpflichtet sich,
seine Dienstleistungen sorgfältig auszuführen,
sodass nach erledigtem Auftrag
möglichst keine Unrichtigkeiten im Text mehr vorhanden sind.
Verbleiben gleichwohl erhebliche Mängel,
muss der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen
(die Frist beginnt am Tag der Auftragsrücksendung)
schriftlich auf den Mangel aufmerksam machen
und diesen allenfalls mit einer Kopie des Korrekturexemplars belegen.
Sonst gilt der Auftrag als erfüllt.
Das Korrekturbüro
Punktum haftet nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit.
Es kann nicht für mittelbare Schäden,
die durch eine fehlerhafte Ausführung beim Auftraggeber entstehen,
verantwortlich gemacht werden.
Insgesamt kann das Korrekturbüro Punktum nur bis zur Höhe
des für die Dienstleistung in Rechnung gestellten Betrages
haftbar gemacht werden.
Das Korrekturbüro
Punktum untersteht der Schweigepflicht.
Dies gilt für alle seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Allerdings wird nicht dafür gehaftet,
wenn beim elektronischen Datenaustausch
Unbefugte auf übermittelte Texte Zugriff nehmen.
Hält der Auftraggeber einen vereinbarten Termin nicht ein,
so wird ein neuer Termin vereinbart.
Das Korrekturbüro Punktum behält sich vor,
Kosten für dadurch entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen.
6. Rechnung
Per Ende des laufenden Monats oder früher
wird das Honorar für die erbrachte Dienstleistung in Rechnung gestellt.
Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen.
Das Korrekturbüro Punktum behält sich vor,
bei größeren Rechnungsausständen bis zu deren vollständiger Bezahlung
keine weiteren Aufträge mehr anzunehmen.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt liechtensteinisches Recht. Gerichtsstand ist
Vaduz.
Triesenberg, im August 2005
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