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Punktum 
Allgemeine Geschäftsbedingungen 

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1. Zustandekommen eines Vertrages

Ein Vertrag kommt zustande, wenn

der zu korrigierende oder zu redigierende Text 
dem Korrekturbüro Punktum mündlich
oder schriftlich verbindlich angekündigt worden ist, 
als Fax, E-Mail mit Attachment übermittelt 
oder per Post, Kurier oder persönlich überbracht worden ist,

das Korrekturbüro Punktum den Auftrag angenommen hat.

 

2. Angebot und Preise

Das Korrekturbüro Punktum bietet folgende Dienstleistungen an:

Korrekturlesen Deutsch und Englisch,
mit oder ohne Stilkorrekturen;
Texterfassung Deutsch, Englisch und Französisch.

Das Kapitel «Tarife» auf dieser Website 
ist integrierter Bestandteil dieser AGB. 

 

3. Umfang und Grundlagen

Wenn nicht ausdrücklich besondere Schreibweisen vereinbart sind, 
erfolgt die Rechtschreibprüfung gemäß folgenden Nachschlagewerken:

in Deutsch: Duden 1, neueste Auflage (neue Rechtschreibung),

Duden 9 sowie die Grammatik Richtiges Deutsch von Heuer/Flückiger/Gallmann;

in Englisch: American English gemäß Webster,

British English gemäß Oxford und Cambridge;

sowie Hausregeln.

Korrekturen und Korrekturvorschläge werden immer, 
auch wenn der Text elektronisch übermittelt wird, 
auf einem Papierausdruck 
entsprechend den Korrekturzeichen vermerkt. 
Die Korrekturen werden nicht im elektronischen Datenbestand ausgeführt, 
auch nicht mittels elektronischer Notizen 
oder der Funktion Abgleichen/Änderungen nachverfolgen (Word).

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, 
dass der Text in gut leserlicher Form 
dem Korrekturbüro Punktum übermittelt wird. 

 

4. Rücksendung der Texte

Die Korrekturen werden auf der Papiervorlage per Post, 
Fax oder Kurier zurückgesandt. 
Das Korrekturbüro Punktum führt die Korrekturen nicht aus.

 

5. Haftung

Das Korrekturbüro Punktum verpflichtet sich, 
seine Dienstleistungen sorgfältig auszuführen, 
sodass nach erledigtem Auftrag 
möglichst keine Unrichtigkeiten im Text mehr vorhanden sind. 
Verbleiben gleichwohl erhebliche Mängel, 
muss der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen 
(die Frist beginnt am Tag der Auftragsrücksendung) 
schriftlich auf den Mangel aufmerksam machen 
und diesen allenfalls mit einer Kopie des Korrekturexemplars belegen. 
Sonst gilt der Auftrag als erfüllt.

Das Korrekturbüro Punktum haftet nur bei Vorsatz 
oder grober Fahrlässigkeit. 
Es kann nicht für mittelbare Schäden, 
die durch eine fehlerhafte Ausführung beim Auftraggeber entstehen, 
verantwortlich gemacht werden. 
Insgesamt kann das Korrekturbüro Punktum nur bis zur Höhe 
des für die Dienstleistung in Rechnung gestellten Betrages 
haftbar gemacht werden.

Das Korrekturbüro Punktum untersteht der Schweigepflicht. 
Dies gilt für alle seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. 
Allerdings wird nicht dafür gehaftet, 
wenn beim elektronischen Datenaustausch 
Unbefugte auf übermittelte Texte Zugriff nehmen.

Hält der Auftraggeber einen vereinbarten Termin nicht ein, 
so wird ein neuer Termin vereinbart. 
Das Korrekturbüro Punktum behält sich vor, 
Kosten für dadurch entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen.

 

6. Rechnung

Per Ende des laufenden Monats oder früher 
wird das Honorar für die erbrachte Dienstleistung in Rechnung gestellt. 
Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. 
Das Korrekturbüro Punktum behält sich vor, 
bei größeren Rechnungsausständen bis zu deren vollständiger Bezahlung 
keine weiteren Aufträge mehr anzunehmen.

 

7. Schlussbestimmungen

Es gilt liechtensteinisches Recht. Gerichtsstand ist Vaduz.

Triesenberg, im August 2005

 

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